1. |
GRUNDLEISTUNGEN DER VERWALTUNG |
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Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die
unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die
Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der
gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit den vereinbarten, pauschalen
Verwaltungsleistungen abgegolten.
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1.1. |
Wirtschaftsplan |
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Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl.
Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je
Sonder-/Teileigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste
Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung
oder durch Beschluss eine andere Regelung
fest gelegt ist.
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1.2. |
Jahresabrechnung und Bericht |
1.2.1. |
Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die
tatsächlichen Hausgeld Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und
Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum, ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer und
der Verrechnungskonten.
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1.2.2 |
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern
zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung im Büro
der Verwaltung zur Verfügung.
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1.3. |
Eigentümerversammlung und Niederschrift |
1.3.1. |
Einladung und Durchführung einer Eigentümerversammlung mit
den dazu not wendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
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1.3.2. |
Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an
die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
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1.3.3. |
Die Verwaltung führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung,
gibt Ihre Empfehlung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine
ordnungsgemäße Niederschrift.
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1.4. |
Ganzjährige Beratung |
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Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten
zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung
der Verwaltung.
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1.5.
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Hausordnung |
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Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der
beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnung
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1.6. |
Verträge für die Gemeinschaft |
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Abschluß und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-,
Versicherungs- und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
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1.7. |
Zustimmung bei Verkäufen |
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Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach
§ 12 WEG die Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen
bekannt sind, die begründeten Zweifel erkennen lassen, dass der Erwerber sich nicht in
die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der
Gemeinschaft nicht erfüllt.
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1.8. |
Überwachung der Dienstkräfte |
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Überwachen des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.
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1.9. |
Geldverwaltung |
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Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden
Bankkonten. Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Großbank, sofern keine
abweichende Sondervereinbarung getroffen wird.
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1.10. |
Rechnungskontrolle und Anweisung |
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Rechnerische und sachliche Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-,
Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.
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1.11. |
Buchführung |
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Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch
ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere:
-
Überwachung
des Eingangs der Hausgelder bzw. Einzug per Lastschrift oder beleglosen
Datenträgeraustausch
-
Automatisches Mahnverfahren
-
Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentümer
-
Einnahmekonten für Erträge
-
Ausgabekonten je Kostenart
-
Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel
-
Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
-
Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum
-
Mitbuchen
der Bankbewegungen für die Hausgeld-Jahresabrechnungen
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1.12. |
Technische Kontrollen am
Gemeinschaftseigentum |
1.12.1. |
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu
erkennen, werden technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums durch zwei
jährliche Begehungen der Wohnanlage nebst evtl. Zwischenprüfungen und Ortsterminen
durchgeführt.
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1.12.2. |
Soweit notwendig, werden Sonderfachleute auf Kosten der
Gemeinschaft bestellt.
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1.13. |
Beratung zur Auftragsvergabe |
1.13.1. |
Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirkung
bei den Preisverhandlungen sowie Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
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1.13.2. |
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/oder
Gemeinschaftseigentum.
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1.13.3. |
Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung.
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1.14. |
Auftragsvergabe |
1.14.1. |
Erstellung der schriftlichen Aufträge im Namen und für
Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
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1.14.2. |
Veranlassung der Bauverträge, der Bauleitung und
Bauüberwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung. Bei größeren
Instandsetzungsarbeiten wird der zusätzl. Aufwand der Verwaltung nach vorheriger
Vereinbarung abgerechnet.
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1.15. |
Überwachung |
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Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen,
Schlussabrechnungen.
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1.16. |
Sofortmaßnahmen |
1.16.1. |
Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie
Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
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1.16.2. |
Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am
Gemeinschaftseigentum.
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1.17. |
Schlüssel-Bestellung |
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Beschaffung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der
Sicherheits Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
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1.18. |
Sicherheitsleistungen |
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Veranlassung der Prüfung und Wartung von
Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen
Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:
-
den
Aufzügen (Haupt-und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
-
den
Lüftungsanlagen (in Tiefgaragen und Kellerräumen)
-
den
Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
-
der Heizung
(Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck-/Heizölbehälter)
-
den
Blitzschutzanlagen (Hauptprüfung und Reparaturen)
-
den
Garagentoren
-
den
Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions-
und Druckprüfungen der Feuerlöscher und Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den
Treppenhäusern
-
Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.
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1.19. |
Allgemeine Verwaltung |
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Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,
Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche
Belange. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten,
soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst
wurden, sind in der pauschalen Verwaltungsvergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
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2. |
PFLICHTEN DER WOHNUNGSEIGENTÜMER |
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Die
Wohnungseigentümer sind verpflichtet: |
2.1. |
Übergabe der Unterlagen |
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Der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit
sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung
erforderlichsind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere:
-
Aktuelle
Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs-Nr. usw.)
-
Beschlußprotokolle
der Eigentümerversammlungen
-
Alle
gerichtlichen Entscheidungen aus WEG-Verfahren
-
Vollständige Bau-, Revisions- und Lagepläne einschl. Massenangaben
-
Alle zur
Zeit bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden
-
Den
gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung
-
Vom Beirat
geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich
Geldbestands-Nachweis über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.
Die Beschaffung
und Aufbereitung von nicht ordnungsgemäß übergebenen Unterlagen werden gem. den
Vereinbarungen im Verwaltervertrag abgerechnet.
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2.2. |
Schadensmeldung |
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Erkannte Schäden am Gemeinschaftseigentum, auch im Bereich des
Sondereigentums, sind vom Miteigentümer der Verwaltung unverzüglich schriftlich oder
telefonisch anzuzeigen.
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2.3. |
Zutritt zum Sonder-/Teileigentum |
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Den Zutritt zum Sondereigentum nach vorheriger
Terminanmeldung durch die Verwaltung oder Dritte für Ablese-, Überprüfungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen am Sonder/Gemeinschaftseigentum sicherzustellen.
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2.4. |
Hausordnung |
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Für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der
Gemeinschaft, insbesondere bei Vermietung, zu sorgen. Die Hausordnung der
Eigentümergemeinschaft ist als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.
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2.5. |
Wertverbesserung |
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Wertverbesserungen im Sondereigentum, die über die Ausstattung
gemäß Baubeschreibung hinausgehen, sind der Verwaltung unter Angabe der
Werte schriftlich mitzuteilen, sofern nicht eine gesonderte Regelung besteht.
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2.6 |
Weiterveräußerung |
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Bei Weiterveräußerung hat der Veräußerer mit dem
Rechtsnachfolger zu vereinbaren, dass mit dem Eigentumsübergang alle Ansprüche und
Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft einschließlich
dem Anteil an der Instandhaltungsrücklage an den Erwerber übergehen.
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2.7. |
Zustellungsbevollmächtigung |
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Der Verwaltung werden Aufwendungen, auch für beauftragte
Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte an
einem Verfahren gemäß § 43 Abs. 1 entstehen, erstattet. Dies gilt auch, wenn
in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von
außergerichtlichen Kosten angeordnet ist.
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2.8. |
Entlastung |
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Mit der Anerkennung der jeweiligen
Jahresabrechnung entlasten die Wohnungseigentümer die Verwaltung für ihre Tätigkeit in
diesem Verwaltungszeitraum.
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3. |
ZUSATZ-/MEHRLEISTUNGEN DER VERWALTUNG |
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Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer,
Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher
Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar
ist.
Diese
Mehrleistungen werden von der Verwaltung zu den z.Z. gültigen Kostensätzen gesondert
abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt
weiterbelastet.
Innerhalb der umfangreichen Möglichkeiten
unserer EDV/Datenverarbeitung mit Internetanbindung sind wir in der Lage, ein für Sie
optimiertes Angebot der Info.- und Objektkontrolle anzubieten.
Zu unseren
Leistungen gehören:
-
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auf Ihr Objekt mit aktuellen Kontobuchungen
-
Vertrags
und Formularzugriff (z.B. Mietvertragsentwürfe)
-
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Infoservice
-
Anfrage
und Problemservice
-
Erfahrungs-
und Neuerungsaustausch
-
Kostenersparnis
durch E-Commerce
-
Technik und
Sanierungsberichte z.B. nach Begehungen und Maßnahmen
-
Bildmaterial
über Ihr Objekt
-
Vermietungsservice
auch außerhalb der Mietverwaltung
-
Eigene
E-Mail Adresse z.B. für Anfragen Ihrer Mieter
Diese Aufzählung stellt nur eine
geringfügige Auswahl der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar. Ihre Wünsche
und Ansprüche können individuell und kompetent gestaltet und verwirklicht werden. Jeder
Eigentümer bestimmt ausschließlich für sich selbst den Bedarf und den Umfang. Sie sind
nicht an die Vorstellungen der anderen WEG Eigentümer gebunden.
Wir
sind davon überzeugt, dass der Eigentümer des 21. Jahrhunderts die Möglichkeiten der
modernen Verwaltung erkennt und einsetzt, um bei geringen Kosten und Eigenaufwand ein
Maximum an Profitablität aus seiner Immobilie zu erwirtschaften.
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