Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stellen den möglichen Umfang einer Verwaltertätigkeit dar. Selbstverständlich können wir hieraus für Sie ein individuelles Leistungspaket erstellen, das den jeweiligen Gegebenheiten des Objektes bzw. Ihren persönlichen Wünschen angepasst ist.

Besuchen Sie uns bei Interesse und nach Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Wir Stellen Ihnen gerne unsere Verwaltung und Buchhaltung persönlich vor.

Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches unverbindliches Angebot.

 

 

 

 

            GRUND und SONDERLEISTUNGEN DER VERWALTUNG 

 

1.1.      Wirtschaftsplan

1.2.      Jahresabrechnung und Bericht

1.3       Eigentümerversammlung und Niederschrift

1.4       Ganzjährige Beratung

1.5.      Hausordnung

1.6.      Verträge für die Gemeinschaft

1.7.      Zustimmung bei Verkäufen

1.8.      Überwachung der Dienstkräfte

1.9.      Geldverwaltung

1.10.    Rechnungskontrolle und Anweisung

1.11.    Buchführung

1.12.    Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

1.13     Beratung zur Auftragsvergabe

1.14.    Auftragsvergabe

1.15.    Überwachung

1.16.    Sofortmaßnahmen

1.17.    Schlüssel-Bestellung

1.18.    Sicherheitsleistungen

1.19     Allgemeine Verwaltung

 

            PFLICHTEN DER EIGENTÜMER

2.1     Übergabe der Unterlagen

2.2.      Schadensmeldung

2.3.      Zutritt zum Sonder-/Teileigentum

2.4.      Hausordnung

2.5.      Wertverbesserung

2.6.      Weiterveräußerung

2.7.      Zustellungsbevollmächtigung

2.8       Entlastung

                                             

            ZUSATZ-/MEHRLEISTUNGEN DER VERWALTUNG            

 

 

1. GRUNDLEISTUNGEN DER VERWALTUNG
 

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit den vereinbarten, pauschalen Verwaltungsleistungen abgegolten.

 

1.1. Wirtschaftsplan
 

Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschluss eine andere Regelung fest           gelegt ist.

 

1.2. Jahresabrechnung und Bericht
1.2.1.

 Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeld Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum, ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer und der Verrechnungskonten.

 

1.2.2

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

 

 1.3.  Eigentümerversammlung und Niederschrift
1.3.1.

Einladung und Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu not wendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.

 

1.3.2.

Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.

 

1.3.3.

Die Verwaltung führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, gibt Ihre Empfehlung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift.

 

1.4. Ganzjährige Beratung
 

Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.

 

1.5. Hausordnung
 

 Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnung

 

1.6. Verträge für die Gemeinschaft
 

Abschluß und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

 

1.7. Zustimmung bei Verkäufen
 

Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach § 12 WEG die Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen bekannt sind, die begründeten Zweifel erkennen lassen, dass der Erwerber sich nicht in die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllt.

 

1.8. Überwachung der Dienstkräfte
  Überwachen des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.

 

1.9. Geldverwaltung
 

Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten. Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Großbank, sofern keine abweichende Sondervereinbarung getroffen wird.

 

1.10. Rechnungskontrolle und Anweisung
 

Rechnerische und sachliche Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

 

1.11. Buchführung
 

Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.

Insbesondere:

  •  Überwachung des Eingangs der Hausgelder bzw. Einzug per Lastschrift oder beleglosen Datenträgeraustausch

  • Automatisches Mahnverfahren

  • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentümer

  • Einnahmekonten für Erträge

  • Ausgabekonten je Kostenart

  • Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel

  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft

  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum

  • Mitbuchen der Bankbewegungen für die Hausgeld-Jahresabrechnungen

1.12. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
1.12.1.

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, werden technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums durch zwei jährliche Begehungen der Wohnanlage nebst evtl. Zwischenprüfungen und Ortsterminen durchgeführt.

 

1.12.2.

Soweit notwendig, werden Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bestellt.

 

1.13. Beratung zur Auftragsvergabe
1.13.1.

Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirkung bei den Preisverhandlungen sowie Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

 

1.13.2.

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/oder Gemeinschaftseigentum.

 

1.13.3.   Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung.

 

1.14. Auftragsvergabe
1.14.1.

 Erstellung der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

 

1.14.2.

Veranlassung der Bauverträge, der Bauleitung und Bauüberwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten wird der zusätzl. Aufwand der Verwaltung nach vorheriger Vereinbarung abgerechnet.

 

1.15.  Überwachung
 

Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussabrechnungen.

 

1.16. Sofortmaßnahmen
1.16.1.

Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden

 

1.16.2.

Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.

 

1.17. Schlüssel-Bestellung
 

 Beschaffung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

 

1.18. Sicherheitsleistungen
 

Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:

  • den Aufzügen (Haupt-und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)

  • den Lüftungsanlagen (in Tiefgaragen und Kellerräumen)

  • den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)

  • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck-/Heizölbehälter)

  • den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfung und Reparaturen)

  • den Garagentoren

  • den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher und Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern

  • Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.

1.19. Allgemeine Verwaltung
 

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltungsvergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

   
2. PFLICHTEN DER WOHNUNGSEIGENTÜMER
  Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet:
2.1. Übergabe der Unterlagen
 

 Der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichsind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere:

  • Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs-Nr. usw.)

  • Beschlußprotokolle der Eigentümerversammlungen

  • Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG-Verfahren

  • Vollständige Bau-, Revisions- und Lagepläne einschl. Massenangaben

  • Alle zur Zeit bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden

  • Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung

  • Vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands-Nachweis über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.

Die Beschaffung und Aufbereitung von nicht ordnungsgemäß übergebenen Unterlagen werden gem. den Vereinbarungen im Verwaltervertrag abgerechnet.

 

2.2. Schadensmeldung
 

Erkannte Schäden am Gemeinschaftseigentum, auch im Bereich des Sondereigentums, sind vom Miteigentümer der Verwaltung unverzüglich schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.

 

2.3. Zutritt zum Sonder-/Teileigentum
 

 Den Zutritt zum Sondereigentum nach vorheriger Terminanmeldung durch die Verwaltung oder Dritte für Ablese-, Überprüfungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Sonder/Gemeinschaftseigentum sicherzustellen.

 

2.4. Hausordnung
 

Für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der Gemeinschaft, insbesondere bei Vermietung, zu sorgen. Die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft ist als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.

 

2.5. Wertverbesserung
 

Wertverbesserungen im Sondereigentum, die über die Ausstattung gemäß Baubeschreibung hinausgehen, sind der Verwaltung unter Angabe der Werte schriftlich mitzuteilen, sofern nicht eine gesonderte Regelung besteht.

 

2.6 Weiterveräußerung
 

 Bei Weiterveräußerung hat der Veräußerer mit dem Rechtsnachfolger zu vereinbaren, dass mit dem Eigentumsübergang alle Ansprüche und Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft einschließlich dem Anteil an der Instandhaltungsrücklage an den Erwerber übergehen.

 

2.7. Zustellungsbevollmächtigung
 

Der Verwaltung werden Aufwendungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte an einem Verfahren gemäß § 43 Abs. 1 entstehen, erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet ist.

 

2.8. Entlastung
 

 Mit der Anerkennung der jeweiligen Jahresabrechnung entlasten die Wohnungseigentümer die Verwaltung für ihre Tätigkeit in diesem Verwaltungszeitraum.

 

3.         ZUSATZ-/MEHRLEISTUNGEN DER VERWALTUNG
 

Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte  oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist.

Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung zu den z.Z. gültigen Kostensätzen gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet. 

Innerhalb der umfangreichen Möglichkeiten unserer EDV/Datenverarbeitung mit Internetanbindung sind wir in der Lage, ein für Sie optimiertes Angebot der Info.- und Objektkontrolle anzubieten.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Datenzugriff auf Ihr Objekt mit aktuellen Kontobuchungen

  • Vertrags und Formularzugriff (z.B. Mietvertragsentwürfe)

  •  Erweiterter Infoservice

  •  Anfrage und Problemservice

  • Erfahrungs- und Neuerungsaustausch 

  • Kostenersparnis durch E-Commerce

  • Technik und Sanierungsberichte z.B. nach Begehungen und Maßnahmen

  • Bildmaterial über Ihr Objekt

  • Vermietungsservice auch außerhalb der Mietverwaltung

  • Eigene E-Mail Adresse z.B. für Anfragen Ihrer Mieter

Diese Aufzählung stellt nur eine geringfügige Auswahl der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar. Ihre Wünsche und Ansprüche können individuell und kompetent gestaltet und verwirklicht werden. Jeder Eigentümer bestimmt ausschließlich für sich selbst den Bedarf und den Umfang. Sie sind nicht an die Vorstellungen der anderen WEG – Eigentümer gebunden.

Wir sind davon überzeugt, dass der Eigentümer des 21. Jahrhunderts die Möglichkeiten der modernen Verwaltung erkennt und einsetzt, um bei geringen Kosten und Eigenaufwand ein Maximum an Profitablität aus seiner Immobilie zu erwirtschaften.

 

 

                                                                                              

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Stand:Monday, 10. May 2010