Mietverwaltung

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stellen den möglichen Umfang einer Verwaltertätigkeit dar. Selbstverständlich können wir hieraus für Sie ein individuelles Leistungspaket erstellen, dass den jeweiligen Gegebenheiten des Objektes bzw. Ihren persönlichen Wünschen angepasst ist.

Besuchen Sie uns bei Interesse und nach Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Wir Stellen Ihnen gerne unsere Verwaltung und Buchhaltung persönlich vor.

 

GRUND und SONDERLEISTUNGEN  DER VERWALTUNG
  IM KFM. BEREICH                                                         TEIL  1
  IM TECHNISCHEN. BEREICH                                    TEIL  2
  IM SOZIALEN BEREICH                                              TEIL  3
  PFLICHTEN DER EIGENTÜMERIN                          TEIL  4
   
ein festes Verwalterentgeld bedingt einen feststehenden Leistungsumfang.
   
1.          KAUFMÄNNISCHER BEREICH
1.1.      Überwachung des pünktlichen Eingangs der Mieten und Nebenleistungen.
1.2.     

Überwachung der Mietrückstände, Mietinkasso und das Veranlassen entsprechender Maßnahmen bis hin zur Zwangsräumung.

1.3.     

 Berechnung von Mieten/Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Förderungen sowie Kontrolle der Einhaltung der bei Genehmigung erteilten Auflagen.

1.4.     

Überwachung der Kosten der Hausbewirtschaftung und deren Deckung (Wirtschaftlichkeit), um bei Kostenveränderungen entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

1.5.     

Vermietung der Objekte, Abschluss von Mietverträgen unter Vereinbarung angemessener, den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Mietpreise.

1.6.     

Entgegennahme und Aussprache von Kündigungen sowie Beauftragung von Rechtsanwälten zur Durchsetzung von Rechten der Eigentümerin gegenüber Mietern (Kündigungen, Räumungen, Mieterhöhungen) als auch gegenüber Behörden und Lieferanten.

1.7.     

Abschluss von ordnungsgemäßen und ausreichenden Versicherungen der Verwaltungsobjekte gegen Sach- und Haftpflichtschäden im Namen der Eigentümerin, unter Berücksichtigung deren Bestimmungsrecht hinsichtlich des Versicherers, sowie Bearbeitung und Abwicklung von Schadensfällen

1.8.     

Erstellung erforderlicher Heiz- und Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern.

1.9.      Erstellung von Kautionsabrechnungen.
1.10. Schriftwechsel mit Mietern, Behörden u.a.
1.11.   

Überwachung bzw. Durchführung aller Zahlungen, die sich aus der Bewirtschaftung der Verwaltungsobjekte ergeben.

.1.12. 

Anleitung und Beaufsichtigung der von der Eigentümerin beschäftigten Hausmeister sowie Neubesetzung vakanter Stellen.

1.13.    Erstellung einer jährlichen Gesamt-Verwaltungsabrechnung gegliedert in

-  Verwaltungsabrechnung

-  Abrechnungsübersicht der Konten und Mieten

-  Nachweis der Kautionen

-  Übersicht der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Mieten

-  Übersicht der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Instandhaltung)

-  Übersicht noch abzurechnender Heiz- und Betriebskosten

-  Ertragsübersicht der Umlagen

-  Übersicht der Mietminderungen und Leerstände

-  Allgemeine Kontenübersicht

 

nach oben

2.          TECHNISCHER BEREICH

2.1. 

Überwachung des baulichen Zustands und Veranlassung notwendiger Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Durchsetzung von Gewährleistungsrechten für vergebene Aufträge.

2.2.

Ausführung von Kleinreparaturen, die der Eigentümerin obliegen, soweit diese sich im Rahmen der Möglichkeiten der durch die Eigentümerin beschäftigten Hausmeister befinden.

2.3.     

Durchführung von erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe eines Architekten.

2.4.      Beseitigung von Mängeln durch Fachfirmen aufgrund von Reparaturmeldungen.
2.5      .Überwachung der Pflege von Grünanlagen.
2.6.     

 Organisation der Überwachung und Wartung von technischen Betriebseinrichtungen wie Heizung (Brenner, Tank), Fahrstühle, Fernsehantennen, Müllschluckanlagen.

2.7.      Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen.
2.8.     

Vorlage eines gesonderten Instandhaltungsplanes für jedes Mietobjekt jeweils für die nächsten 2 Kalenderjahre, der ggf. auch Hinweise auf den zu erwartenden finanziellen Aufwand enthält. Der Instandhaltungsplan wird für beide Jahre getrennt erstellt und in die Prioritäts-Stufen 1, 2 und 3 gegliedert.

 

nach oben
3.         SOZIALER BEREICH
3.1.      Bei Einzug, Neumieterbegrüßung durch das Unternehmen.
3.2.      Mietersprechstunden.
3.3.      Schlichtung von Mieterstreitigkeiten.
3.4.      Erteilung von Ratschlägen (z.B. Hilfestellung für Wohngeldanträge)
3.5.     

Gestaltung der Haus- und Benutzungsordnung im Hinblick auf die praktische Brauchbarkeit.

3.6.     

Feststellung der Bedürfnisse an Gemeinschaftseinrichtungen (Garagenplätze, Gemeinschaftsräume usw.).

nach oben
4.         PFLICHTEN DER EIGENTÜMERIN
 

Übergabe der Unterlagen

Die Eigentümerin verpflichtet sich, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Übernahme sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere:

- Aktuelle Stammdaten (Mieterlisten, Adressen, Wohnungs-Nr., Wohnfläche)

- Gebäudeakten, die die technischen Einrichtungen einschl. der Gebäudebeschreibungen enthalten

- sämtliche Pläne über auszuführende Instandhaltungsmaßnahmen

- vollständiger Schriftverkehr mit Behörden und Firmen

- alle rechtsanhängige Verfahren mit Mietern

- vorgenommene Berechnungen bezüglich Mietanpassungen

- Mietberechnungen im einzelnen sowie deren Entwicklung

- Wartungs- und Versicherungsverträge

- bestehende Handwerkerlisten

- notwendige Vollmachten zur Ausführung der Verwaltungstätigkeit

- Zusammenfassung und Übertragung der Vorauszahlungen der Mieten,

nach oben
 
   

Fragen oder Probleme in Zusammenhang mit dieser Website richten Sie bitte an Verwaltung@MarionTillmann.de  .
Copyright © 2001 Marion Tillmann. Alle Rechte vorbehalten.
Stand:Monday, 10. May 2010